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Wissenschaftliches Arbeiten verlangt das Einhalten von bestimmten Regeln, so die geschriebenen und ungeschriebenen Verpflichtungen zur «intellektuellen Redlichkeit» (Baade et al. 2005: 27). Vorsätzliche (und unbeabsichtigte) Verfälschungen von Daten, Ergebnissen und Tatsachen, die alleine dazu dienen, andere von einer gewissen Meinung zu überzeugen, sind zu unterlassen.
Ein Plagiat ist kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl geistigen Eigentums!
Das Plagiieren ist ein gravierender Verstoss gegen die «intellektuelle Redlichkeit». Plagiieren heisst in diesem Kontext, «sich mit fremden Federn zu schmücken», d.h. Inhalte anderer Studien oder Texte ohne Verweis auf Herkunft und UrheberInnen zu übernehmen oder zu kopieren.
An der Universität Zürich wird ‹PlagScan› verwendet, um wissenschaftliche Arbeiten, Hausarbeiten usw. zu prüfen.
Die Verpflichtung zur Redlichkeit gilt für jegliches wissenschaftliche Arbeiten (also bereits beim Schreiben einer Übung, Haus- oder Seminararbeit) und für jegliche Verarbeitung von Quellen (insbesondere auch Internetquellen). Auch das gegenseitige Abschreiben von Resultaten und Übungen ist ein Plagiat. Bei Veröffentlichungen von Arbeiten, die Plagiate enthalten, liegt ein zivilrechtliches oder strafrechtliches Vergehen vor. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtungen (selbst ein unbeabsichtigter, denn «Unwissen schützt vor Strafe nicht») kann im schlimmsten Fall das Ende einer wissenschaftlichen Karriere bedeuten (Baade et al. 2005: 27–28).
Überprüfen Sie mal einen Teil Ihrer Arbeit! Klicken Sie auf den Link und kopieren Sie einen Abschnitt aus Ihrer eigenen Arbeit in das Feld. ‹https://www.plagscan.com/plagiat-check/›
Immer wieder kommt es vor, dass Studierende das Übernehmen von Inhalten anderer AutorInnen als unbefriedigend empfinden und dadurch ihre Eigenleistung geschmälert sehen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Sammeln, Zusammenstellen und Neu- Kombinieren von unterschiedlichen Quellen bereits ein wichtiger und oft auch anspruchsvoller Teil einer wissenschaftlichen Arbeit ist, der auch dementsprechend gewürdigt wird.
Erstens ist der Einbezug schon bestehenden Wissens erwünscht (nicht das Rad neu erfinden), zweitens kann auch das Zusammennehmen und Vergleichen unterschiedlicher Quellen bereits ein Erkenntnisfortschritt sein. Allerdings ist in einem nächsten Schritt darauf zu achten, dass die Inhalte der verwendeten Quellen auch kommentiert werden. Eigene Meinungen, Stellungnahmen und Interpretationen sollten also unbedingt Teil der Arbeit sein (Petersen 1987: 19–32). Es soll dabei aber sichtbar sein, welche Teile der Arbeit aus eigenen Gedanken und welche aus solchen anderer Autoren und Autorinnen darstellen.
Was von anderen übernommen wird, muss in einer Arbeit sichtbar werden.
Forschungsresultate müssen nachvollziehbar sein. Zwar kann nicht davon ausgegangen werden, dass Aussagen immer intersubjektiv nachvollziehbar sind, d.h., dass bei gleicher Methodenwahl die gleichen Ergebnisse resultieren. Erkenntnis, auch in sogenannt «exakten» Wissenschaften wie den Naturwissenschaften, ist immer an ein menschliches Subjekt gebunden (Bopp 2000: 36). Hingegen muss in einer wissenschaftlichen Arbeit der Weg zum Erkenntnisfortschritt nachvollziehbar sein. So müssen verwendete Begriffe klar definiert, die Herkunft der verwendeten Daten bzw. die Methoden, Grundlagen eigener Erhebungen offengelegt werden. Fehlen diese Angaben oder sind sie ungenau, so kann der Argumentation in einer wissenschaftlichen Arbeit nicht mehr gefolgt werden.
Als zuverlässig werden Verfahren bezeichnet, die bei Wiederholung unter denselben Bedingungen die gleichen Resultate hervorbringen. Vielfach ist es v.a. in den Sozialwissenschaften nicht möglich, die gleichen Bedingungen wieder herzustellen, da Sozialforschung in der Regel nicht unter Laborbedingungen durchgeführt werden kann. Zudem sind die beforschten Menschen handelnde Individuen, die sich nicht immer gleich entscheiden, wenn sie vor gleichen Wahlmöglichkeiten stehen. So muss auch hier klar und nachvollziehbar angegeben werden, wie man zu einem bestimmten Ergebnis gelangt ist und warum man welche Schlüsse gezogen hat.
Gültig, also valide, sind Verfahren, die messen, was sie zu messen vorgeben. Oft werden Daten auf unzulässige Art und Weise verallgemeinert. Die absolute Wahrheit lässt sich nie ermitteln, da wir nur aufgrund des heutigen Wissensstandes forschen können, der morgen bereits überholt sein kann. In einer Arbeit müssen Vermutungen und Meinungen von Tatsachen und Fakten getrennt werden. Vermutungen können zwar geäussert werden, doch muss dies für die Leserschaft klar ersichtlich werden.
Trennen von (zuverlässigen) Tatsachen und (unzuverlässigen) Meinungen und Vermutungen!
Eine wissenschaftliche Arbeit sollte interessierten Kreisen zugänglich und verständlich sein. Irritierende Stilformen, Bandwurmsätze, allzu grosse Verschachtelungen, hochtrabende Formulierungen und Aneinanderreihungen von Fachausdrücken, Vulgär- oder Slangsprache sollten nicht benutzt werden. Unter Umständen (im Zweifelsfall) ist die Übersetzung fremdsprachiger Begriffe sinnvoll (Bänsch 1999: 20).
Die gewählte Fragestellung beantworten, nicht vom Thema abweichen!
Eine Arbeit soll zum Lesen, nicht zum Ablegen bzw. Archivieren gemacht werden. Nebst inhaltlicher und grammatikalischer Korrektheit sind deshalb auch Stil und Wortwahl wichtig. Die Schlussredaktion sollte nicht zu kurz vor Abgabe erfolgen, und die Suche nach einer gelungenen, treffenden Ausdrucksform soll bewusst in die Zeitplanung integriert werden. Wünschenswert sind treffende, kurz gehaltene, eindeutig verständliche Formulierungen, eine exakte, evtl. auch überraschende Wortwahl und eine ausdrucksvolle Sprache. Zu vermeiden sind wenig aussagefähige Titel (z.B. 1. Geographischer Überblick, 2. Historischer Überblick, 3. Hauptteil, 4. Resultate etc.), Floskeln und unnötige Füllsätze.
Eine komplizierte oder «hochgestochene» Ausdrucksweise bürgt noch nicht für gute Qualität!
Ein Text soll also möglichst eigenständig sein, aber weder gefühlstriefend noch anbiedernd wirken. Ausschweifende Erklärungen und schwülstige Stilformen sind in einer wissenschaftlichen Arbeit wenig angebracht, persönliche Betroffenheit oder sogar Bestürzung soll, wenn überhaupt, auf nüchterne Art zum Ausdruck gebracht werden. Das bedeutet nicht, dass man den in einer wissenschaftlichen Arbeit behandelten Themen gleichgültig gegenüberstehen muss oder dass man davon nicht selbst betroffen sein kann (vgl. Esselborn-Krumbiegel, 2004).
Auch eine inhaltlich brillante Arbeit erhält nicht die Bestnote, wenn sie mit Fehlern gespickt ist!
Es gibt nach wie vor Bereiche, in denen Frauen und Männer nicht gleichgestellt sind, auch wenn die Gleichberechtigung von Frau und Mann seit 1981 in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert ist. Die Sprache ist einer davon. Auch wenn geschlechtergerechte Formulierungen in der deutschen Schweiz in verschiedensten Texten immer mehr berücksichtigt werden, mangelt es oft an einer konsequenten Durchführung (vgl. Universitätsleitung der Universität Zürich, 2003).
Die Sprache ist ein wichtiger Bereich der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Lesen Sie den Artikel ‹Wir waren nüchtern› der Süddeutschen Zeitung und diskutieren Sie das Thema mit Ihren Freunden!
Die praktische Umsetzung der sprachlichen Gleichbehandlung ist nicht immer einfach. Ein Hinweis, dass sich die in einem Text verwendeten männlichen Personenbezeichnungen auch auf Frauen beziehen, wird der Forderung nach sprachlicher Gleichbehandlung nicht gerecht. Das generische Maskulin (Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen für beide Geschlechter) verschleiert die Präsenz von Frauen und ist zudem ungenau.
Im Deutschen wird zwischen drei wesentlichen Möglichkeiten des geschlechterneutralen Formulierens unterschieden.
Bei Paarformen werden Frauen und Männer explizit genannt. Dabei
wird zwischen Vollformen und Kurzformen unterschieden. Die auch in diesem Leitfaden
verwendeten Kurzformen mit «In» oder «/-in» sind nicht
überall akzeptiert. Es empfiehlt sich deshalb, abzuklären, welche Formen akzeptiert
werden
und welche nicht. Auf den Titelblättern (nicht aber im Lauftext) der Diplom- und
Masterarbeiten der Universität Zürich müssen Paarformen ausgeschrieben werden: nicht
«Die JägerInnen der Kurpfalz», sondern «Die Jägerinnen und Jäger der Kurpfalz».
=> die Professorinnen und Professoren (Kurzform: die ProfessorInnen; die Professor/innen)
=> die Diplomandin oder der Diplomand (Kurzform: der / die DiplomandIn; der / die
Diplomand/in)
=> die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kurzform: die MitarbeiterInnen; die Mitarbeiter/innen)
Paarformen erschweren bei häufiger Anwendung die Lesbarkeit eines Textes. Um schwerfällige Formulierungen zu vermeiden, bieten sich geschlechterneutrale und geschlechterabstrakte Ausdrücke an. Bei häufigem Gebrauch dieser Ausdrücke kann ein Text jedoch unpersönlich und distanziert wirken. Zu den geschlechterneutralen Ausdrücken gehören einerseits substantivierte Adjektive wie:
Beachte, dass Geschlechterneutralität hier nur im Plural gegeben
ist. Im Singular ist das grammatische Geschlecht wiederum
ersichtlich (der Kranke, die Kranke). Ausdrücke, deren grammatisches
Geschlecht keinen Bezug zum natürlichen Geschlecht hat,
werden als geschlechterabstrakte Ausdrücke bezeichnet. Sie sind geschlechtsunspezifisch:
=> das Individuum, der Gast, die Person, die Hilfskraft, die Leitung, das
Präsidium, die Delegation, der Lehrkörper, das Mitglied etc.
In meiner Dissertation (Backhaus 1996) hatte ich es mit balinesischen Fischern (nur Männer), SalzmacherInnen (Männer und Frauen), Garnelenzuchtarbeitern (nur Männer) sowie Seetangbauern und -bäuerinnen zu tun. Wäre hier nur die männliche Form stellvertretend für beide Geschlechter verwendet worden, wären die Aussagen ungenau geworden. Das Beispiel zeigt auch die Grenzen, die einem durch die deutsche Sprache gesetzt werden, z.B. durch die Umlaute bei «Bauer – Bäuerin».
Personenbezeichnungen können vermieden werden, indem Sätze (z.B. durch gebrauch von Infinitiv, von Passivformen, von Adjektiven etc.) umformuliert werden. Hier einige Beispiele:
Es braucht etwas Übung, um die verschiedenen sprachlichen Möglichkeiten für ein geschlechterneutrales Schreiben auszuschöpfen. Mit einem bewussten Einsatz der zur Verfügung stehenden Sprachmittel lässt sich ein Text jedoch leicht lesbar und flüssig im Stil gestalten. Wichtig ist, dass die sprachliche Gleichbehandlung bereits beim Entwerfen eines Textes berücksichtigt wird. Werden erst im Nachhinein alle maskulinen Personenbezeichnungen ersetzt, entstehen oft unbefriedigende Ergebnisse.
Sprachliche Gleichbehandlung nicht erst im Nachhinein berücksichtigen!
Die computergestützte Textverarbeitung bietet viele Möglichkeiten der Gestaltung und ist mittlerweile zum Standard geworden. Wichtig sind Lesbarkeit und Übersichtlichkeit. Für Arbeiten, deren Umfang eine oder zwei Seiten überschreitet, empfiehlt sich eine Serifenschrift – mit «Füsschen» – gegenüber einer Sanserifenschrift – ohne «Füsschen» (vgl. Abb. 9).
Bei vielen Arbeiten (Übungen, Seminararbeiten, aber auch Bachelor- und Masterarbeiten) wird oft eine maximale Seitenzahl vorgeschrieben. Vor dem näheren Befassen mit dem Thema erscheint diese Seitenzahl oft als hoch. Doch häufig wird schnell deutlich, dass das Thema umfangreicher behandelt werden kann als angenommen und die vorgegebene Seitenzahl dann eher zu gering ist. Es ist jedoch wichtig, dass man sich mehr oder weniger an die Vorgabe hält. Einerseits ist es für die Korrigierenden nicht immer angenehm, dreissig statt der vorgegebenen zehn Seiten durchzulesen. Anderseits ist es ein Teil der Aufgabenstellung, mit limitierenden Faktoren wie Zeit oder Umfang zurechtzukommen.
Die meisten wissenschaftlichen Zeitschriften haben strikt limitierte Textlängen, an die sich die Autorenschaft halten muss, will sie nicht, dass ihr Artikel wegen Überlänge abgelehnt wird. Weiter vermeidet eine Vorgabe ein inhaltliches Ausufern eines Themas. Oftmals werden Arbeiten nach einer Kürzung besser, da sie sich auf das Wesentliche beschränken.
Vor dem Computerzeitalter existierten mehr oder weniger verbindliche Angaben über die Menge der Anschläge auf einer Seite. Es galten folgende Regeln:
Bei computergestützter Textverarbeitung kann, bei gleicher Seitenzahl die Anzahl der Anschläge je nach Schriftart und -grösse weit stärker variieren. Generell hat die Zeichenzahl pro Seite durch die Verwendung meist engerer Schriften zugenommen (vgl. Abb. 10).
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